Statuten & Recht

Jeder Verein (und dazu zählen auch die Stierwascher) benötigt nicht nur um dem Gesetz genüge zu tun eine rechtliche Grundlage. Sie dient dem Schutz der Vereinsorgane (z. B.: Vorstand, Generalversammlung) ebenso wie dem Schutz der Vereinsmitglieder. Wir wollen euch hier aber keinesfalls mit "sinnlosem Bürokratismus" oder sonstigen langatmigem Amtsdeutsch langweiligen. Es soll nur ein kleiner Einblick in unsere Statuten gewährt werden.

In weiterer Folge wollen wir hier ein Musterexemplar zum Download bereitstellen. Ebenso werdet ihr hier die Amtlichen Formulare und alles was dazu gehört finden.

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich:

a) Name des Vereins:
STIERWASCHER AUSTRIA SALZBURG
b) Sitz des Vereins: 5020 Salzburg
c) Tätigkeitsbereich: Der Verein ist im Inn- und Ausland aktiv, wobei eine Errichtung von Zweigvereinen nicht ausgeschlossen werden kann.

§ 2 Zweck des Vereins:

Zweck des Vereins ist die Förderung des Ansehens und des Bekanntheitsgrades des österreichischen Sports im allgemeinen und des Vereins "SV Austria Salzburg" im speziellen, sowie Werbung für Stadt und Land Salzburg.

§ 3 Für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehene Tätigkeiten:

Unter diesen § fallen unter anderem folgende Aktivitäten: Organisation und Durchführung von Auswärtsfahrten und Choreographien. Kontaktaufnahme zu anderen Fanclubs. Herstellung vereinseigener Fanartikel bzw. Werbematerial. Und besonders wichtig ist natürlich, wie man das alles zu finanzieren gedenkt.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft:

z. B.: bei uns gibt es: a) Ordentliche Mitglieder; b) Außerordentliche Mitglieder; c) Befristete Mitglieder; d) Ehrenmitglieder. Die genaue Beschreibung der einzelnen Arten darf hier auf keinen Fall vergessen werden. Diese wird sich jedoch kaum im Vergleich zu anderen Vereinen unterscheiden.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft:

Hier werden alle Kriterien festgehalten, die einem den Erwerb der Mitgliedschaft ermöglichen. Fehlen sollte hier auf keinen Fall die Altersbeschränkung. Ebenso unter welchen Umständen (falls vorgesehen) man ein Ehrenmitglied aufnimmt, und was dafür notwendig ist. z B. bei uns:

a) Jede Physische Person, die das 15. Lebensjahr vollendete hat, oder deren Verwandter bereits Vereinsmitglied ist, hat das Recht auf Antragstellung zur Mitgliedschaft, wobei diese ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.

b) Wird dem Antrag stattgegeben, wird die betreffende Person für die Zeit von 6 Pflichtspielen des oben angeführten Fußballclubs und 2 Monaten Probezeit befristet aufgenommen. (Anm.: das hört sich jetzt sicher dramatischer an als es in Wirklichkeit ist. Es soll beiden Seiten zum Kennenlernen dienen, aber hauptsächlich den Verein davor bewahren, Mitglieder aufzunehmen die gegen unsere Grundsätze verstossen. Siehe Fanclubbeschreibung

....

g) Die Mitgliedschaft wird erst dann wirksam, wenn der/die Betroffene das Anmeldeformular mit dem Hinweis auf die Statuten unterzeichnet, und den ersten Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft:

Festzuhalten ist hier vor allem die möglichen freiwilligen Austrittstermine, sowie alle möglichen Ausschlußgründe (Nichtbezahlen der Beiträge, vereinsschädigendes Verhalten, Verletzung von anderen Punkten der Statuten...)

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder:

Hier ist alles festzuhalten wofür sich die Mitglieder bzw. der Verein gegenüber den Mitgliedern verpflichtet (z. B.: Beiträge, Tätigkeiten, Teilnahmeberechtigungen, Dinge die auf alle Fälle zu unterlassen sind, aber auch Datenschutz fällt in diesen Paragraphen)

§ 8 Die Vereinsorgane:

.z. B.: bei uns gibt es: a) Die Generalversammlung; b) Der Vorstand; c) Die Rechnungsprüfer; d) Das Schiedsgericht.

§ 9 Die Generalversammlung:

Wie oft und wie ist eine Generalversammlung einzuberufen. Wann ist sie beschlußfähig bzw. zu welchen Punkten darf sie gültige Beschlüsse fassen. Wer und wieviele Stimmen haben die einzelnen Mitglieder. Wie ist die Stimmenmehrheit festgelegt, bzw. wie ist bei einer eventuell möglichen Stimmengleichheit vorzugehen.

§ 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung:

Wahl, Entlastung, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. Budget für das laufende Jahr. Verleihung bzw. Aberkennen der Ehrenmitgliedschaft, sowie besonders unangenehm für beide Seiten der Ausschluß aus dem Verein. Beschlußfassungüber Statutenänderungen, Auflösung des Vereins und allen sonstigen auf der Tagesordnung stehenden Punkten.

§ 11 Die Vorstandsmitglieder und deren Aufgaben:

Bei uns sind die Posten folgendermaßen besetzt: a) Obmann; b) Schriftführer; d) Kassier; c) Logistiker f) Choreograph; und e) Vertrauensperson. Sie sind zwar nicht ganz konventionell benannt (keine Stellvertreter für Obmann, Schriftführer, Kassier), dafür bezeichnen die Namen ihren Aufgabenbereich. Hier gehört genau festgelegt wer für welche Aufgaben die Verantwortung trägt und wer den Verein nach außen vertritt.

§ 12 Aufgabenkreis des Vorstandes:

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alles Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In diesem § wird auch die Funktionsdauer (z. B.: bei uns sind es 2 Jahre) des Vorstandes festgehalten Unter welchen Umständen ein einzelnes Mitglied bzw. der gesamte Vorstand seines Amtes enthoben wird. Wie ist die Stimmenmehrheit festgelegt, bzw. wie ist bei einer eventuell möglichen Stimmengleichheit vorzugehen.

§ 13 Rechnungsprüfer:

Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten. Wie und für wie lange werden sie gewählt.

§ 14 Schiedsgericht:

z. B.: bei uns sieht das so aus: In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, die die Vertrauensperson nicht bereinigen kann, entscheidet das Schiedsgericht ...

... Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit, wobei die Entscheidung vereinsintern endgültig ist.

§ 15 Auflösung des Vereins:

Hier wird geregelt unter welchen Umständen ein freiwillige Fereinsauflösung zur Durchführung gelangt. Ebenso ist festzuhalten was mit dem Vereinseigentum zu geschehen hat. Die betrifft insbesondere eventuell vorhandenes Bargeld.

zurück zum Fanclub | Auswahl | Behörden: help.gv.at | bmi.gv.at/vereinswesen | www.land-sbg.gv.at /ehrenamt